Recht
WCAG
Der internationale Regelsatz dafür, wie eine Website gebaut sein muss, damit auch Menschen mit Einschränkungen sie bedienen können.
Eine Rampe am Eingang ist für Rollstuhlfahrer gebaut. Genutzt wird sie von Eltern mit Kinderwagen, Lieferanten mit Sackkarre und jedem, der schweres Gepäck trägt. Barrierefreiheit hilft selten nur der Gruppe, für die sie gedacht war — im Netz ist das noch deutlicher als am Gebäude.
Die WCAG („Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) sind der weltweit anerkannte Maßstab dafür. Sie kennen drei Stufen: A als Mindestmaß, AA als übliche und rechtlich herangezogene Messlatte, AAA als Anspruch für Spezialfälle. Dahinter stehen vier Grundsätze — wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust —, die sich in sehr konkrete Anforderungen übersetzen: ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund, vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur, Beschreibungen für Bilder, klare Beschriftungen an Formularfeldern und Fehlermeldungen, die den Fehler benennen.
Der erste Irrtum: Das betreffe nur blinde Menschen. Tatsächlich geht es genauso um Sehschwäche im Alter, um Farbfehlsichtigkeit — etwa jeder zwölfte Mann —, um motorische Einschränkungen und um vorübergehende Lagen wie einen gebrochenen Arm oder grelles Sonnenlicht auf dem Handydisplay.
Der zweite Irrtum: Das gelte nur für Behörden. Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch Unternehmen, die Verbrauchern bestimmte Dienstleistungen elektronisch anbieten — Onlineshops, Buchungen, Bankgeschäfte. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Und ein Hinweis, der Geld spart: Eingekaufte Skripte, die Barrierefreiheit „per Knopfdruck“ versprechen, lösen das Problem nicht; sie legen sich über die Seite, ohne ihre Struktur zu ändern.
Warum das für Sie zählt
Zwei ganz unterschiedliche Gründe sprechen dafür. Der eine ist rechtlich: Fällt Ihr Angebot unter das Gesetz, drohen Beanstandungen der Marktüberwachung. Der andere ist wirtschaftlich: Etwa jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer Einschränkung, und die Altersgruppe über 65 wächst — das ist keine Randgruppe, sondern Kundschaft.
Der angenehme Nebeneffekt: Fast alles, was Ihre Seite bedienbar macht, macht sie auch für Google lesbarer, weil beide dieselbe Struktur auswerten. Ob Ihre Farben genügend Kontrast haben, prüfen Sie in zwei Minuten mit unserem Kontrast-Prüfer; wen die Pflicht genau trifft, steht im Beitrag zur Barrierefreiheitspflicht.
