Web-Aufbereitung

Recht

DSGVO

Das europäische Datenschutzrecht, das regelt, wann Daten über Personen verarbeitet werden dürfen und worüber Sie informieren müssen.

Stellen Sie sich vor, jemand notiert bei jedem Ladenbesuch, wer hereinkommt, wie lange er bleibt und welches Regal er ansieht. Das würde niemand ungefragt hinnehmen. Im Netz passiert genau das technisch von selbst — und deshalb gibt es dafür seit 2018 europaweit einheitliche Regeln.

Die Grundregel ist streng: Daten über Personen dürfen nur verarbeitet werden, wenn es dafür einen erlaubten Grund gibt. Das kann ein Vertrag sein, eine gesetzliche Pflicht, ein berechtigtes Interesse — oder eine ausdrückliche Einwilligung. Dazu kommen die Pflicht zur Sparsamkeit, die Zweckbindung und das Recht jeder Person zu erfahren, was über sie gespeichert ist. Wichtig für Websites: Schon die IP-Adresse gilt als Angabe über eine Person.

Der größte Irrtum ist das Einwilligungsfenster. Ein Banner ist kein Freibrief und auch kein Pflichtprogramm für jede Seite — es wird dort gebraucht, wo etwas passiert, das nicht für den Betrieb nötig ist: Statistik, Karten, eingebettete Videos, nachgeladene Schriften von fremden Rechnern. Ein Fenster, das nur einen Knopf „Akzeptieren“ anbietet, ist keine wirksame Einwilligung, und ein Fenster über einer Seite, die längst Daten an Dritte gesendet hat, ist wertlos.

Zum Pflichtteil gehören außerdem Dinge, die man nicht sieht: eine verständliche Datenschutzerklärung, ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter Ihres Speicherplatzes, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und eine verschlüsselte Übertragung von Formulardaten.

Warum das für Sie zählt

Das Risiko ist selten das Bußgeld, sondern die Abmahnung eines Wettbewerbers und der Ärger danach. Beides trifft ausgerechnet die Stellen, die man selbst nie aufruft: eine Schriftart, die vom Rechner eines Anbieters außerhalb der EU geladen wird, oder ein Kartenausschnitt, der ohne Nachfrage startet.

Der gute Teil: Eine sauber gebaute Seite braucht auffällig wenig davon. Wir laden Schriften mit aus, binden Karten erst nach Klick ein und kommen bei vielen Firmenseiten ganz ohne Einwilligungsfenster aus. Was im Einzelnen zu prüfen ist, steht in unserer Checkliste für datenschutzkonforme Websites; im Zweifel schauen wir in einer Datenschutz-Beratung gemeinsam hinein.

Checkliste: DSGVO-konforme Website

Bereit, Ihr Projekt umzusetzen?

Lassen Sie uns gemeinsam loslegen.

Jetzt Erstgespräch vereinbaren

Wir freuen uns auf Ihr Vorhaben – ob Redesign, neue Website oder langfristige Betreuung.