Werkzeug
Ist Ihre Website datenschutzkonform?
16 Fragen zu genau den Punkten, wegen derer in Deutschland tatsächlich Abmahnungen geschrieben werden. Zu jeder Frage steht dabei, wie Sie es in Ihrem Browser selbst nachsehen.
Wir prüfen das technisch, aus der Sicht von Leuten, die Websites bauen. Die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls gehört zu einem Anwalt.
Dieses Werkzeug liefert eine technische Einschätzung und ausdrücklich keine Rechtsberatung. Wir sind eine Webagentur, keine Kanzlei, und dürfen Ihren Einzelfall rechtlich nicht bewerten. Die Fragen decken häufige Fehler ab, aber nicht alle Pflichten der DSGVO — und je nach Branche, Datenmenge und Geschäftsmodell gelten für Sie zusätzliche Anforderungen. Bei konkreten Zweifeln, bei einem Datenschutzvorfall und immer nach einer Abmahnung: fragen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für IT-Recht.
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Beantworten Sie alle Fragen, dann erscheint hier die Auswertung. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser – es wird nichts gesendet und nichts gespeichert.
Das Ergebnis beruht allein auf Ihren Antworten. Wir sehen Ihre Website nicht und speichern nichts. Ein grünes Ergebnis hier bedeutet nicht, dass Sie rechtssicher sind — es bedeutet nur, dass die häufigsten technischen Fehler bei Ihnen nicht vorkommen.
Datenschutz ist zu großen Teilen eine technische Frage
Viele Unternehmer erleben Datenschutz als Papierkram: Texte, Verträge, Formulierungen. Der größere Teil der Fehler entsteht aber nicht im Text, sondern im Code. Eine Schriftart, die beim Laden von einem fremden Server kommt. Ein Video, das schon Daten sendet, bevor jemand auf „Abspielen“ geklickt hat. Ein Banner, das nach dem Ablehnen trotzdem Cookies setzt.
Das ist die gute Nachricht: Diese Fehler kann man reparieren, ohne dass jemand eine Zeile Juristendeutsch schreibt. Eine Schriftart lokal einzubinden ist Arbeit von zwanzig Minuten. Eine Vorschaltung vor eine Karte zu setzen dauert eine Stunde. Was danach übrig bleibt, ist tatsächlich Sache einer Kanzlei — und dann auch ein deutlich kleinerer Posten.
Wir kümmern uns um den technischen Teil. Was das im Einzelnen umfasst, steht unter Datenschutz-Beratung. Für die rechtliche Bewertung arbeiten wir mit dem Anwalt zusammen, den Sie ohnehin haben — oder empfehlen Ihnen, einen zu fragen.
Die vier Fehler, die wir am häufigsten finden
Google Fonts vom Google-Server
Der Klassiker. Fast jede Website-Vorlage lädt Schriften direkt bei Google — und übermittelt dabei die IP-Adresse jedes Besuchers in die USA. Die Lösung ist banal: Schrift herunterladen, selbst ausliefern, fertig.
Cookie-Banner ohne Wirkung
Der Banner sieht korrekt aus, aber das Tracking läuft trotzdem los. Meist ist der Banner nur eingeblendet und gar nicht mit den Skripten verdrahtet. Das ist schlechter als kein Banner, weil es Vorsatz nahelegt.
Karten und Videos ohne Vorschaltung
Eine eingebettete Google-Karte kontaktiert Google, sobald die Seite lädt — auch wenn niemand die Karte anschaut. Ein Platzhalterbild mit Klick-Abfrage löst das, ohne dass die Karte verschwindet.
Datenschutzerklärung von 2019
Sie wurde einmal generiert und nie wieder angefasst. Inzwischen ist ein Chat-Fenster dazugekommen und Analytics abgeschaltet worden — im Text steht das Gegenteil. Das fällt bei jeder Prüfung sofort auf.
Was wir bei einer technischen Datenschutzprüfung anschauen
Damit Sie wissen, was über diese 16 Fragen hinausgeht — das hier sind die Punkte, die wir uns ansehen, wenn wir eine Website tatsächlich öffnen.
- Alle ausgehenden Verbindungen beim Seitenaufruf, vor und nach der Einwilligung
- Sämtliche gesetzten Cookies samt Laufzeit und Zweck
- Ob der Einwilligungs-Banner die Skripte wirklich blockiert oder nur anzeigt
- Herkunft von Schriften, Symbolen und eingebetteten Inhalten
- Verschlüsselung und Weiterleitung von http:// auf https://
- Empfänger und Speicherort der Formulardaten
- Abgleich der Datenschutzerklärung mit dem tatsächlichen technischen Verhalten
- Serverstandort und die vom Anbieter angebotenen Auftragsverarbeitungsverträge
- Rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls — das darf und macht nur eine Kanzlei
- Formulierung von Rechtstexten
- Datenschutz außerhalb der Website, etwa in Ihrer Buchhaltung oder Personalakte
Ein grünes Ergebnis ist kein Freibrief
Wenn Sie hier alle 16 Fragen mit Ja beantworten, heißt das: Die häufigsten technischen Fehler kommen bei Ihnen nicht vor. Es heißt nicht, dass Sie alle Pflichten der DSGVO erfüllen. Je nachdem, was Sie tun, kommen weitere Anforderungen dazu — etwa ein Datenschutzbeauftragter, eine Folgenabschätzung bei besonders sensiblen Daten oder besondere Regeln für Beschäftigtendaten.
Behandeln Sie dieses Werkzeug als das, was es ist: eine Vorsortierung, die Ihnen zeigt, worüber Sie mit Ihrem Anwalt sprechen sollten — und was Sie vorher technisch erledigen können, damit dieses Gespräch kürzer und billiger wird.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ja. Die DSGVO kennt keine Untergrenze bei der Unternehmensgröße. Was von der Größe abhängt, sind einzelne Zusatzpflichten — etwa ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Impressum, Datenschutzerklärung, ein wirksamer Cookie-Banner und lokale Schriften gelten für die einseitige Visitenkarte genauso wie für den Onlineshop.
Nur wenn er die Skripte wirklich blockiert. Viele Baukasten-Banner sind reine Anzeigen: Sie erscheinen, sammeln einen Klick und ändern am Verhalten der Seite nichts. Prüfen Sie es selbst — Banner ablehnen, private Sitzung neu laden, in den Entwicklerwerkzeugen unter „Anwendung“ die Cookies ansehen. Was dort trotz Ablehnung steht, hätte nicht gesetzt werden dürfen.
Zuerst: nicht ungeprüft unterschreiben und keine Frist verstreichen lassen. Die beigelegte Unterlassungserklärung ist regelmäßig weiter gefasst als nötig. Wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für IT-Recht — das ist der einzige richtige erste Schritt. Den technischen Mangel selbst beheben wir kurzfristig, sobald klar ist, was genau beanstandet wurde. Schreiben Sie uns, wir sind auch per WhatsApp erreichbar.
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